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Neurodivergenz- und gesundheitssensible Mandatsbetreuung

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Jeder Mensch verdient einen gleichberechtigten Zugang zum Recht. Menschen verarbeiten Informationen unterschiedlich, kommunizieren unterschiedlich und gehen unterschiedlich mit belastenden Situationen um – sei es aufgrund von Neurodivergenz (z. B. Autismus, ADHS, Dyslexie) oder chronischer Erkrankungen wie ME/CFS. Das ist für mich Ausdruck menschlicher Vielfalt, keine Schwäche. Deshalb gestalte ich meine anwaltliche Beratung so verständlich, transparent und zugänglich wie möglich – nicht als Sonderbehandlung, sondern um unnötige Barrieren abzubauen. Das bedeutet konkret: • Klare Sprache statt Fachjargon, kurze und nachvollziehbare Erklärungen • Frühzeitige Information über nächste Schritte, Fristen, Unterlagen und Erfolgsaussichten • Selbstbestimmte, reizarme Kommunikation: Sie entscheiden, ob und wann ein Gespräch per E-Mail, Telefon, Videokonferenz oder persönlich stattfindet – auch kurzfristige Verschiebungen bei Bedarf sind möglich • Rücksicht auf Energiemanagement und Belastungsgrenzen, etwa bei ME/CFS: kürzere Termine, ausreichend Pausen und Verzicht auf unnötigen Zeitdruck • Verständnis für individuelle Bedürfnisse: Begleitpersonen, schriftliche Rückmeldungen, längere Denkpausen oder Selbstregulationsstrategien sind bei mir selbstverständlich willkommen • Strukturierte Zusammenfassungen nach jedem Gespräch, damit Sie alles in Ruhe und im eigenen Tempo nachvollziehen können • Übersichtlich gestaltete Unterlagen mit klarer Gliederung Eine neurodivergenz- und gesundheitssensible Mandatsbetreuung verändert nicht die juristischen Anforderungen – sie macht den Weg dorthin so verständlich, selbstbestimmt und zugänglich wie möglich. Recht. Strategie. Verantwortung. Rechtsanwältin Juliane Reichard, MBA

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